Kurzantwort: Beim Kauf von Haushaltsgeräten bei Leo4u gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ab Übergabe. Innerhalb der ersten 12 Monate wird vermutet, dass ein auftretender Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war – in diesem Fall müssen wir als Händler das Gegenteil beweisen, nicht Sie.
Was ist die gesetzliche Gewährleistung?
Die gesetzliche Gewährleistung ist ein Recht, das Ihnen automatisch bei jedem Kauf zusteht – unabhängig davon, ob der Hersteller zusätzlich eine eigene Garantie anbietet. Sie regelt, welche Ansprüche Sie haben, wenn ein gekauftes Gerät bereits bei der Übergabe mangelhaft war, auch wenn sich dieser Mangel erst später zeigt.
Wie lange gilt die Gewährleistung bei Leo4u?
Für bewegliche Sachen wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler oder Kaffeevollautomaten beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist in Österreich 2 Jahre ab Übergabe des Geräts. Diese Frist kann bei Neuware nicht vertraglich verkürzt werden.
Was bedeutet Beweislastumkehr?
Zeigt sich ein Mangel innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe, wird gesetzlich vermutet, dass dieser bereits beim Kauf vorhanden war. In diesem Fall liegt es an uns als Händler, das Gegenteil nachzuweisen. Nach Ablauf dieser 12 Monate kehrt sich die Beweislast um: Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie als Kundin oder Kunde glaubhaft machen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hat.
Welche Rechte habe ich bei einem Mangel?
Das Gesetz sieht eine klare Reihenfolge der Ansprüche vor:
- 1. Verbesserung oder Austausch: Zunächst haben Sie Anspruch auf kostenlose Reparatur des Geräts oder auf ein gleichwertiges Austauschgerät.
- 2. Preisminderung oder Rücktritt: Ist eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich, unverhältnismäßig aufwendig oder wird sie nicht in angemessener Frist durchgeführt, können Sie stattdessen eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Unterschied zwischen Gewährleistung und Herstellergarantie
Die gesetzliche Gewährleistung ist ein Recht gegenüber uns als Verkäufer und entsteht automatisch mit dem Kaufvertrag. Eine Herstellergarantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung des jeweiligen Geräteherstellers (z. B. Bosch oder Siemens), die oft längere Laufzeiten oder zusätzliche Leistungen umfasst, aber eigenen, separaten Bedingungen unterliegt. Beide Ansprüche können parallel bestehen und schließen sich nicht gegenseitig aus.
So gehen Sie bei einem Mangel vor
Melden Sie sich bei einem Defekt einfach telefonisch oder per E-Mail bei uns:
- Rechnung oder Kaufbeleg bereithalten
- Den Mangel kurz beschreiben, idealerweise mit Foto
- Wir prüfen den Fall und organisieren Reparatur, Austausch oder die weiteren Schritte
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die Originalverpackung aufbewahren?
Nein, das ist für die Geltendmachung der gesetzlichen Gewährleistung nicht erforderlich. Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir dennoch, den Kaufbeleg sicher aufzubewahren.
Gilt die Gewährleistung auch bei reduzierter Ware?
Ja, die gesetzliche Gewährleistung gilt unabhängig davon, ob ein Gerät zum regulären Preis oder reduziert gekauft wurde.
Was gilt bei gebrauchten Geräten?
Bei gebrauchten beweglichen Gegenständen kann die Gewährleistungsfrist vertraglich auf 1 Jahr verkürzt werden. Bei Leo4u betrifft dies in der Regel nur eigens als „gebraucht“ oder „Vorführgerät“ gekennzeichnete Artikel.
Was passiert, wenn eine Reparatur nicht möglich ist?
Dann steht Ihnen ein gleichwertiges Austauschgerät zu. Ist auch das nicht möglich, haben Sie Anspruch auf Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag.
Haben Sie Fragen zu einem konkreten Gerät? Rufen Sie uns an unter +43 1 264 04 93 oder schreiben Sie uns an info@leo4u.at.
